Urteil Nutzerwechselgebühr
Schlagworte
Nutzerwechselgebühr; Zwischenablesekosten
Leitsatz
Die sog. Nutzerwechselgebühr und Zwischenablesegebühr zählen nicht ohne weiteres zu den Heizungskosten, die vollständig auf den ausziehenden Mieter umgelegt werden dürfen.
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