Urteil Nutzergebäude, Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren
Schlagworte
Nutzergebäude, Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren
Leitsätze
1. Will ein Grundstückseigentümer den Abriß eines im Eigentum eines Nutzers stehenden Gebäudes erreichen, muß er dieses Gebäude notwendigerweise von dem Nutzer ankaufen (wie BGH, Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, OLG Dresden AgrarR 2000, S. 135 ff.).
2. Auf diese rechtliche Notwendigkeit ist der Grundstückseigentümer im Rahmen eines notariellen Vermittlungsverfahrens durch den Notar, ggf. Beschwerdegericht, hinzuweisen.
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