Urteil Nur relative Gleichbehandlung für Genossenschaftsmiete
Schlagworte
Nur relative Gleichbehandlung für Genossenschaftsmiete
Leitsatz
Zum genossenschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB nur gegenüber einem einzelnen Mitglied der Genossenschaft.
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