Urteil Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldrückstände
Leitsatz
Die Pfändung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständige Beitragsforderungen ist nur mit einem einschränkenden Zusatz zulässig, wonach nur die freien Beiträge nach Abzug der Kosten und Lasten gepfändet werden sollen.
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