Urteil Nur Duldungspflicht und keine Vorbereitungsmaßnahmen bei Hammerschlags- und Leiterrecht
Schlagworte
Nur Duldungspflicht und keine Vorbereitungsmaßnahmen bei Hammerschlags- und Leiterrecht
Leitsatz
Ist der Eigentümer verpflichtet, das Betreten seines Grundstücks für Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück zu dulden, muß er nicht darüber hinaus vorbereitende Abräumarbeiten ausführen lassen.
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