Urteil NS-Schädigung
Schlagworte
NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Entschädigung für "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück
Leitsatz
Die Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein Betriebsgrundstück ist nicht durch § 2 Satz 4 NS-VEntschG der Höhe nach ausgeschlossen, wenn es sich um ein sog. "zugeschwommenes" (i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG später angeschafftes) Grundstück handelt, das vor einer in der NS-Zeit erfolgten Anteilsschädigung als des maßgeblichen Zeitpunkts für die Bemessung der Unternehmensentschädigung noch nicht Bestandteil des Unternehmensvermögens war.
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