Urteil Notwendiger Vollstreckungsschutzantrag in der Vorinstanz für Einstellung der Zwangsvollstreckung in Revisionsinstanz


Schlagworte

Notwendiger Vollstreckungsschutzantrag in der Vorinstanz für Einstellung der Zwangsvollstreckung in Revisionsinstanz

Leitsatz

Die Anordnung des Revisionsgerichts, die Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil des Berufungsgerichts einstweilen einzustellen, setzt grundsätzlich voraus, daß in der Berufungsinstanz ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)

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