Urteil Notwendiger Räumungsvollstreckungstitel gegen Besitzer der Mietsache
Schlagworte
Notwendiger Räumungsvollstreckungstitel gegen Besitzer der Mietsache; Dritter als Besitzer; Zwangsvollstreckung; Zwangsräumung; Untermieter; Hauptmieter; Räumungsvollstreckung; Besitzrecht; Räumung; Gerichtsvollzieher; Billigkeitserwägungen; Missbrauch
Leitsatz
Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.
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