Urteil Notwendige Erlaubnis für Aufnahme des Lebensgefährten


Schlagworte

Notwendige Erlaubnis für Aufnahme des Lebensgefährten

Leitsatz

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.

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