Urteil Notwendige Angabe der Gesamtbetriebskosten auch bei in gemischten Kosten enthaltenen (nicht umlagefähigen) Kosten


Schlagworte

Notwendige Angabe der Gesamtbetriebskosten auch bei in gemischten Kosten enthaltenen (nicht umlagefähigen) Kosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, daß dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn es sich um sog. gemischte Kosten handelt, die Kostenanteile enthalten, die nicht zu den Betriebskosten gehören.

(Leitsatz der Redaktion)

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