Urteil Notwegerecht für Mieter
Schlagworte
Notwegerecht für Mieter; Prozesskostenhilfeverfahren soll keine zweifelhaften Rechtsfragen klären
Leitsätze
1. Nutzungsberechtigte eines Grundstücks können im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft für den Vermieter/Verpächter einen Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts geltend machen.
2. Es ist nicht Zweck des Prozesskostenhilfeverfahrens, zweifelhafte Rechtsfragen zu klären; vielmehr ist in solchem Fall die Erfolgsaussicht zu bejahen und Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
3. Hängt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Sicht des Berufungsgerichts allein von der Frage ab, ob die beabsichtigte Rechtverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, kann wegen dieser Frage die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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