Urteil Notfristzeugnis bei Unklarheit über Rechtsmittelfrist
Schlagworte
Notfristzeugnis bei Unklarheit über Rechtsmittelfrist
Leitsatz
Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.
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