Urteil Notarhaftung, - für Bestätigung Kaufpreisfälligkeit
Schlagworte
Notarhaftung, - für Bestätigung Kaufpreisfälligkeit; Verjährung, - des Schadensersatz- anspruches gegen den Notar; Notarhaftung, keine Subsidiarität der - bei selbständigem Betreuungsgeschäft
Leitsatz
Die dem beurkundenden Notar von den Kaufvertragsparteien aufgetragene - eine tatsächliche und rechtliche Prüfung verlangende - Bestätigung, daß die die Fälligkeit des Kaufpreises auslösenden Voraussetzungen vorliegen, ist nicht mehr Teil der Beurkundungstätigkeit, sondern Gegenstand eines selb ständigen Betreuungsgeschäfts.
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