Urteil Notaranderkonto


Schlagworte

Notaranderkonto; Ablösung; Pfandrecht; Drittschuldner; Treuhand; Kaufpreis; Zahlung; treuhänderische Zweckbindung; Grundstückskaufpreis; Pfändungsgläubiger

Leitsatz

Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.

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