Urteil Nötigung
Schlagworte
Nötigung; Ausreiseverkauf; Zwangslage; unlautere Machenschaft
Leitsätze
1. Der Tatbestand der Nötigung zur Liegenschaftsveräußerung eines Ausreisewilligen ist am Tage der Grenzöffnung weggefallen.
2. Die Annahme einer subjektiv gerechtfertigten Zwangslage setzt nachvollziehbare objektive Gründe voraus, die die subjektive Annahme nicht völlig sinnlos und offensichtlich unbegründet erscheinen lassen.
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