Urteil Nießbrauch
Schlagworte
Nießbrauch; Übernahme außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen; Instandhaltungspflicht
Leitsatz
Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt.
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