Urteil Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach Eigenbedarfskündigung
Leitsätze
1. Das Bestandsinteresse des Mieters nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat hinter dem Erlangungsinteresse des Vermieters zurückzutreten, wenn es sich schlicht um die Vereinbarung einer günstigen Miete mit Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum handelt. 2. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter damit eine bewußte Vermögenszuwendung beabsichtigt hatte, was dann nicht der Fall ist, wenn lediglich die Investitionen des Mieters durch die geringe Miete ausgeglichen werden sollen.
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