Urteil Niederlegung des Verwalteramts
Schlagworte
Niederlegung des Verwalteramts
Leitsatz
Der Verwalter hat jederzeit die Möglichkeit, sein Amt niederzulegen, ohne dass es dafür besonderer Voraussetzungen bedarf. Die Erklärung der Niederlegung muss nicht gegenüber der Eigentümerversammlung erfolgen.
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