Urteil Nichtzulassungsbeschwerde, Zurücknahme der - und Kostenentscheidung
Schlagworte
Nichtzulassungsbeschwerde, Zurücknahme der - und Kostenentscheidung
Leitsatz
Bei Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Verlust derselben und die Kostenfolge gemäß §§ 565 i. V. mit § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen auszusprechen.
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