Urteil Nichtigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages unter Eheleuten bei Mitwirkung der Tochter als Dolmetscherin
Schlagworte
Nichtigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages unter Eheleuten bei Mitwirkung der Tochter als Dolmetscherin; Übertragung eines Miteigentumsanteils
Leitsätze
1. Der Vollzug einer notariell beurkundeten Übertragung hälftigen Wohnungseigentums unter Eheleuten im Grundbuch kann vom Grundbuchamt verweigert werden, wenn die Tochter der Eheleute bei der Beurkundung als Dolmetscherin mitgewirkt hat und nicht anzunehmen ist, dass die Auflassung auch ohne die formunwirksamen vertraglichen Vereinbarungen erklärt worden wäre.
2. Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags kann auch mit dem Rechtsschutzziel erhoben werden, dass zunächst eine Zwischenverfügung zu erlassen gewesen wäre.
3. Eine Zwischenverfügung vor Zurückweisung eines Eintragungsantrags ist nicht zu erlassen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann. Das ist u. a. der Fall, wenn das einzutragende Rechtsgeschäft wegen des Mangels der Neuvornahme bedarf.
(Leitsätze der Redaktion)
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