Urteil Nichtiger Schuldbeitritt im Gewerbemietrecht bei wirtschaftlich sinnloser, ruinöser Verpflichtung


Schlagworte

Nichtiger Schuldbeitritt im Gewerbemietrecht bei wirtschaftlich sinnloser, ruinöser Verpflichtung

Leitsatz

Ein Schuldbeitritt zu aufgelaufenen Mietrückständen für ein von einem Ehepartner angemietetes Ladengeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es sich um eine wirtschaftlich sinnlose, ruinöse Verpflichtung handelt. Es wird widerleglich vermutet, daß der Ehegatte diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Vermieter dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Übertragung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bürgschaften bzw. Schuldbeitritten zur Sicherung von [Geschäfts-] Krediten des anderen Ehegatten). (Leitsatz der Redaktion)

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