Urteil Nichtiger Geschäftsraummietvertrag bei sittenwidriger Miete


Schlagworte

Nichtiger Geschäftsraummietvertrag bei sittenwidriger Miete; Überschreitung der ortsüblichen Miete um 100 % allein nicht ausreichend

Leitsätze

1. Die bloße Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 100 % reicht bei einem Geschäftsraummietvertrag nicht für die Annahme der Sittenwidrigkeit aus.

2. Ist die Vereinbarung über die Miethöhe auch subjektiv sittenwidrig (verwerfliche Gesinnung des Vermieters), ist der gesamte Mietvertrag nichtig. (Leitsätze der Redaktion)

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