Urteil Nichtbeachtung einer gerichtlich titulierten Duldungsverpflichtung berechtigt zur Kündigung
Schlagworte
Nichtbeachtung einer gerichtlich titulierten Duldungsverpflichtung berechtigt zur Kündigung
Leitsatz
Es handelt sich bei einer Nichtbeachtung einer gerichtlich titulierten Verpflichtung um eine schwerwiegende, die Kündigung rechtfertigende Vertragspflichtverletzung. Es steht der Mieterin insbesondere nicht frei, die Vorgaben ihrer gerichtlich rechtskräftig titulierten Duldungspflicht weiter einzuschränken. Einer Abhilfefrist nach § 543 Abs. 3 BGB bedarf es nicht, da der Mieterin bereits im Klageverfahren deutlich gemacht worden ist, was sie zu dulden hat. Eine nochmalige Fristsetzung wäre eine sinnlose Förmlichkeit.
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