Urteil Nicht zu vertretende Überschreitung der Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unzureichendem Nachsendeantrag für neue Wohnung
Schlagworte
Nicht zu vertretende Überschreitung der Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unzureichendem Nachsendeantrag für neue Wohnung
Leitsatz
Der Vermieter hat den Zugang der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auch einen Nachsendeantrag bei der vom Vermieter beauftragten PIN AG gestellt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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