Urteil Nicht nutzbarer Balkon
Schlagworte
Nicht nutzbarer Balkon; Lärmbelastung; Berliner Mietspiegel
Leitsatz
Das Vorliegen des Merkmals "Lage der Wohnung an einer Straße mit hoher Lärmbelastung" i.S.d. Mietspiegels schließt die Einstufung eines Balkons als "nicht nutzbar" wegen der Belästigung durch Straßenlärm nicht aus.
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