Urteil Nicht nachvollziehbarer Abzug des Betriebskostenanteils bei Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete


Schlagworte

Nicht nachvollziehbarer Abzug des Betriebskostenanteils bei Mieterhöhungsverlangen für Bruttomiete

Leitsätze

1. Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Mietspiegel ist unwirksam, wenn der Betriebskostenanteil nicht hinreichend dargelegt ist.

2. An einer solchen Darlegung fehlt es, wenn auf eine Abrechnung Bezug genommen wird, aus der nicht ersichtlich ist, dass die Wohnung des Mieters in der Abrechnungseinheit enthalten ist und die Betriebskosten für einen Werkstattraum nicht ausgewiesen sind. (Bestätigung von LG Berlin GE 2009, 519)

(Leitsätze der Redaktion)

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