Urteil Neues Schloß bei Nichtrückgabe der Schlüssel
Schlagworte
Neues Schloß bei Nichtrückgabe der Schlüssel; Vertragsverstoß bei Lagern von Teilen der Mietsache im feuchten Mieterkeller; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz
Leitsätze
1. Die Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter bei Nichtrückgabe sämtlicher Originalschlüssel zur Wohnung zum Einbau eines neuen Türschlosses auf Kosten des Mieters berechtigt ist, ist wirksam.
2. Das Lagern von zur Wohnung gehörenden Gegenständen (hier: Tür) im Keller kann gegen Vertragspflichten des Mieters verstoßen.
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