Urteil Neues Mieterhöhungsverlangen nach Teilzustimmung
Schlagworte
Neues Mieterhöhungsverlangen nach Teilzustimmung
Leitsatz
Hat der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bis zu einem bestimmten Betrag der Nettomiete zugestimmt, liegt darin eine Teilzustimmung, die ein späteres Mieterhöhungsverlangen innerhalb der Wartefrist ausschließt.
(Leitsatz der Redaktion)
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