Urteil Neues Angriffsmittel in Berufung
Schlagworte
Neues Angriffsmittel in Berufung; Verweigerung der Einzahlung von Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto
Leitsätze
Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben.
VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3
Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.
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