Urteil Neue Bundesländer
Schlagworte
Neue Bundesländer; Schönheitsreparaturen; Pflichtverletzung; Instandhaltungspflicht
Leitsatz
Der Vermieter einer Wohnung in den neuen Bundesländern kann bei einem Altmietvertrag mangels besonderer Absprache Ersatz vom Mieter für die maler- und tischlermäßige Instandsetzung nach dem Auszug nur dann verlangen, wenn der Mieter während der Mietzeit seine Vertragspflicht nicht erfüllt hat.
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