Urteil Nettomiete zzgl. Mehrwertsteuer für Streitwertberechnung
Schlagworte
Nettomiete zzgl. Mehrwertsteuer für Streitwertberechnung
Leitsatz
Der Streitwert für eine Räumungsklage ist nach dem Jahresbetrag der Nettomiete zzgl. der vertraglich vereinbarten Mehrwertsteuer zu berechnen. (Leitsatz der Redaktion)
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