Urteil Negativattest für Zweckentfremdung von Wohnraum
Schlagworte
Negativattest für Zweckentfremdung von Wohnraum; Staatshaftung; Amtspflichtverletzung; Informationspflicht in bezug auf veröffentlichte Rechtsprechung
Leitsatz
Ein Beamter begeht eine schuldhafte Amtspflichtverletzung, wenn er es bei seiner Pflicht zur korrekten Anwendung von Gesetzen unterläßt, sich bei der zu fordernden sorgfältigen tatsächlichen und rechtlichen Prüfung über die einschlägige veröffentlichte Rechtsprechung der Gerichte zu informieren. Dabei darf er obergerichtliche Rechtsprechung nicht einfach ignorieren. Zur Verneinung eines Schuldvorwurfes bei Erlaß eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes kann es nur kommen, wenn die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war. Der Staat (hier Land Berlin) haftet für die schuldhafte Amtspflichtverletzung des Beamten. (Leitsatz der Redaktion)
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