Urteil Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und Makler
Schlagworte
Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und Makler
Leitsatz
Eine Tätigkeit als Makler und Hausverwalter steht im Widerspruch mit den dienstlichen Pflichten eines Gerichtsvollziehers.
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