Urteil Nebenkostenpauschale
Schlagworte
Nebenkostenpauschale; verbrauchsabhängige Abrechnung; Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Die vertraglich vereinbarte Betriebskostenpauschale kann bei Umstellung der Vertragsbeziehung auf die Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch nur dann als Vorauszahlungsbetrag in der Abrechnung angesetzt werden, wenn das vereinbarte Leistungsverhältnis gewahrt bleibt.
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