Urteil Nebenkostennachforderung
Schlagworte
Nebenkostennachforderung; Vorauszahlung; Nebenkostenabrechnung
Leitsatz
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach dem Vermieter von Wohnraum die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen verwehrt ist, wenn bei mietvertraglich vereinbarter Nebenkostenvorauszahlung eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung den Vorauszahlungsbetrag wesentlich übersteigt.
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