Urteil Nebenkostenabrechnung/Fälligkeit
Schlagworte
Nebenkostenabrechnung/Fälligkeit; Nebenkostenabrechnung/Erläuterung; Nebenkostenabrechnung/Begründung im Prozeß; Fälligkeit/Nebenkostenabrechnung; Erläuterung/Nebenkostenabrechnung; Prozeß/nachträgliche Erläuterung der Nebenkostenabrechnung; Umlagenabrechnung/Fälligkeit; Umlagenabrechnung/nachträgliche Erläuterung im Prozeß
Leitsatz
Eine Nebenkostenabrechnung, die in allen Punkten erläuterungsbedürftig ist, wird nicht nachträglich dadurch fällig und wirksam, daß der Vermieter im Rechtsstreit umfangreiche Unterlagen nachreicht; notwendig ist vielmehr die Erteilung einer neuen in sich verständlichen Umlagenabrechnung.
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