Urteil Nebenkostenabrechnung
Schlagworte
Nebenkostenabrechnung; Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftslichkeit; Hausmeisterkosten; Wartungskosten
Leitsatz
Kosten für Hausmeisterdienste und technische Leistungen kann der Vermieter nur dann in die Betriebskostenabrechnung einstellen, wenn sein Vertrag mit dem Leistungserbringer dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht.
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