Urteil Nachzahlungsforderung
Schlagworte
Nachzahlungsforderung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Aufrechnung; Kosten; jährliche Wartung; Therme; Kostenobergrenze
Leitsatz
1. Mit Nachzahlungsforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung, die nach Ablauf der Ausschlußfrist erstellt wurde, kann der Vermieter gegen einen Anspruch des Mieters nicht aufrechnen.
2. Eine Klausel, die den Mieter auf seine Kosten zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet, ohne eine Kostenobergrenze vorzugeben, ist entgegen BGH WM 1991, 381 wirksam.
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