Urteil Nachweiserleichterung für Beschlussniederschriftsunterzeichnung
Schlagworte
Nachweiserleichterung für Beschlussniederschriftsunterzeichnung
Leitsatz
Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist.
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