Urteil Nachweis von Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung der GbR beim Grundbucheintrag


Schlagworte

Nachweis von Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung der GbR beim Grundbucheintrag; Antrag auf Eigentumsumschreibung

Leitsatz

Für den Nachweis der Identität der GbR bei dem Vollzug des Erwerbs von Grund- oder Wohnungseigentum im Grundbuch reicht es aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungserklärung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (in Anschluss an Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 ). Diesen Anforderungen ist genügt, wenn die GbR in der Auflassungserklärung benannt ist und zugleich die Benennung der weiteren Gesellschafter als abschließende Erklärung über den Mitgliedsstand der GbR erfolgt.

(Leitsatz der Redaktion)

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