Urteil Nachweis der Vertretungsbefugnis einer italienischen GmbH
Schlagworte
Nachweis der Vertretungsbefugnis einer italienischen GmbH; Auslands-GmbH; Grundbuchverfahren; beweissichere Übersendung fremdsprachlicher Urkunden
Leitsätze
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.
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