Urteil Nachweis der Vermietungsbemühungen bei Antrag auf Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand
Schlagworte
Nachweis der Vermietungsbemühungen bei Antrag auf Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand
Leitsätze
1. Zum notwendigen Umfang der erforderlichen Vermietungsbemühungen, um ein Vertretenmüssen der Rohertragsminderung auszuschließen.
2. Auch bei einem strukturellen Überangebot darf der Eigentümer Vermarktungsbemühungen nicht gänzlich einstellen oder auf ein solches Minimum beschränken, dass der Markt potentieller Interessenten auch nicht annäherungsweise erreicht wird. Eine jährliche „Alibi-Anzeige" oder ein „Alibi-Plakat" am Vermietungsobjekt reichen jedenfalls nicht, um ein Vertretenmüssen auszuschließen.
3. Bei einem strukturellen Überangebot ist der Eigentümer nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, deren Kosten ein vernünftiges wirtschaftliches Verhältnis zur Vermietungschance und zur Erreichung weiterer Marktteilnehmer überschreiten; insoweit besteht eine Zumutbarkeitsgrenze (hier: keine Schaltung von Anzeigen in Zeitungen).
4. Den einen Teilerlassantrag stellenden Eigentümer trifft eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Offenlegung der für die Besteuerung relevanten Tatsachen und Beweismittel; diese Mitwirkungspflicht kann auch noch im gerichtlichen Verfahren erfüllt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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