Urteil Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren
Schlagworte
Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren; beglaubigte Abschrift der Bestallungsurkunde; Berichtigung der Eintragung einer Vormerkung
Leitsatz
Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters kann die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbucheintragung bestätigt, dass die Urschrift bei Abgabe der zur Eintragung erforderlichen Grundbucherklärung - hier Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung - vorgelegen hat. Eine bei Eingang des ansonsten vollzugsreifen Eintragungsantrags zwölf Tage alte notarielle Bescheinigung genügt zum Nachweis der Verfügungsbefugnis, wenn der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Vorlage der Urschrift bei dem Notar bereits mehr als ein Jahr im Amt gewesen ist.
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