Urteil Nachweis der rechtzeitigen Einreichung eines Fristverlängerungsantrags
Schlagworte
Nachweis der rechtzeitigen Einreichung eines Fristverlängerungsantrags; Widerlegung des gerichtlichen Eingangsstempels; Einwurf in Gerichtsbriefkasten; Fristverlängerung für Berufung
Leitsatz
Beruft sich eine Partei für die rechtzeitige Einreichung eines Fristverlängerungsantrags darauf, dass sie den Schriftsatz - entgegen dem gerichtlichen Stempelaufdruck - rechtzeitig in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen habe, muss zunächst das Gericht dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Briefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitpunkt herbeiführen.
(Leitsatz der Redaktion)
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