Urteil Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung in WEG
Schlagworte
Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung in WEG
Leitsätze
Ein Jahresabrechnungsbeschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn
a) bereits früher abgerechnete Ausgaben und Einnahmen nochmals in eine folgende Jahresabrechnung ohne besondere Erklärung eingestellt werden,
b) Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage als Ausgaben verbucht werden, obwohl sie in der Gemeinschaftskasse verbleiben.
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