Urteil Nachtspeicherheizung ist Sammelheizung
Schlagworte
Nachtspeicherheizung ist Sammelheizung; Hamburger Mietspiegel 2005; Mieterhöhung; Zustimmung; Abschlag; Heizkörper
Leitsätze
1. Auch eine Nachtspeicherheizung ist eine Sammelheizung im Sinne des Hamburger Mietspiegels 2005.
2. Sind nicht alle Räume einer Mietwohnung mit Heizkörpern ausgestattet, so muß bei der Nettokaltmiete ein Abschlag hingenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)
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