Urteil Nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Schlagworte
Nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; Balkon
Leitsatz
Wird ein Balkon, der nach der Ansicht des teilenden Eigentümers Sondereigentum werden sollte, weder in der Teilungserklärung noch in dem Aufteilungsplan hinreichend als Sondereigentum bezeichnet, so entsteht durch die Eintragung des Aufteilungsplans an ihm gemeinschaftliches Eigentum; soll er nachträglich in Sondereigentum überführt werden, so bedarf es der Einigung aller Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung und der Zustimmung all derer, denen an den einzelnen Wohnungseigentumsrechten dingliche Rechte zustehen.
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