Urteil Nachträgliche Mangelkenntnis


Schlagworte

Nachträgliche Mangelkenntnis; vorbehaltlose Zahlung der Miete; Wegfall von Minderungsrechten und Schadensersatzansprüchen

Leitsatz

Die bisherige allgemeine Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a. F. (Verlust des Minderungsrechtes durch vorbehaltlose Mietzahlung über einen längeren Zeitraum trotz Kenntnis eines nach Übergabe der Mietsache entstandenen Mangels) gilt auch für die Anwendung des § 536 b BGB in der Fassung des zum 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetzes.

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