Urteil Nachträgliche Genehmigung des durch die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Fernwärmevertrages
Schlagworte
Nachträgliche Genehmigung des durch die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Fernwärmevertrages; keine Anwendung der Billigkeitsklausel auf Fernwärmelieferverträge mit Preisgleitklausel
Leitsätze
1. Der von der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor deren Eintragung abgeschlossene Vertrag über die Lieferung von Fernwärme kann durch nachträgliche Genehmigung der Wohnungseigentümer wirksam werden; für die Erklärung der Genehmigung gegenüber dem Fernwärmeversorgungsunternehmen reicht der Bezug von Fernwärme aufgrund des Vertrages aus.
2. Die Billigkeitsklausel findet auf Fernwärmelieferverträge mit Preisgleitklausel keine Anwendung.
(Leitsätze der Redaktion)
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