Urteil Nachträgliche Befristung


Schlagworte

Nachträgliche Befristung; Fortsetzung, befristetes Mietverhältnis; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Zeitmietvertrag, nachträglicher; Abänderungsvertrag, nachträgliche Befristung; Dauer des Mietverhältnisses, weniger als 5 Jahre

Leitsatz

Wurde ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Wohnungsmietvertrag durch einen Zeitmietvertrag ersetzt oder in einen solchen abgeändert, so ist der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses durch § 564 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn allein der Abänderungsvertrag oder der Zeitmietvertrag für eine (Rest)Dauer von nicht mehr als fünf Jahren eingegangen sind.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.